FAQ CO2 Gefahr
CO2 ist doch auch in der Luft, warum ist es bei Schankanlagen so gefährlich?
Unsere Luft besteht zu 78% aus Stickstoff, 21% Sauerstoff und 1% anderer Gase. In dem einem Prozent der anderen Gase ist CO2 mit einem Anteil von ca. 0,04% enthalten und daher absolut ungefährlich für Mensch und Tier. In der Schanktechnik wird zum Fördern der Getränke als auch zur Herstellung von karbonisiertem Wasser (Sodawasser) hochkonzentriertes (Reinheit > 99,95%) CO2 verwendet. Aufgrund der physikalischen Eigenheit, dass CO2 geringfügig schwerer als das normale Luftgemisch ist, bildet es einen Gas See der das normale Luftgemisch verdrängt und uns somit die Luft zum Atmen nimmt. Wird der Raum betreten füllen sich die Lungen bereits beim ersten Atemzug mit CO2 und verhindert die Sauerstoffanreicherung unseres Blutes. Dadurch entstehen schlagartige Krämpfe, und man wird umgehend ohnmächtig. Je nach Co2 Konzentration im Raum tritt der Tod kurzfristig zwischen 5 und 15 Minuten ein.
Das merkt man doch, wenn etwas nicht passt?
Leider nein! CO2 ist absolut geruch-, geschmack- und farblos. Das muss auch so sein, denn im Getränk möchte man ja keinen Fremdgeschmack haben. Somit ist es ohne Hilfsmittel nicht feststellbar ob sich zu viel CO2 im Raum befindet oder nicht.
Die Kerzenprobe - Mit der Kerze oder dem Feuerzeug in den Keller gehen.
Diese Variante der CO2 Warnung ist absolut nicht geeignet. Die Kerze brennt auch dann noch, wenn der Anteil an CO2 bei 14% liegt. Bei dieser Konzentration ist der Mensch bereits in akuter Lebensgefahr. Man wird umgehend bewusstlos und stirbt binnen weniger Minuten.
Welche Gesetze beschäftigen sich mit der Absicherung der Gefahr?
Gesetze sind meist sehr schwammig definiert um einen größtmöglichen Bereich abzudecken.
Im Groben gibt es drei Gesetze die sich direkt mit der Absicherung der Gefahr durch austretende Gase beschäftigen:
Zum ersten die Arbeitsstättenverordnung:
Dort wird unter §12 beschrieben, dass „eine Alarmeinrichtung vorzuschreiben ist, wenn eine vorhersehbare Gefahr (in unserem Fall das Austreten von CO2) vom Arbeitnehmer nicht rechtzeitig wahrgenommen werden kann“.
Zum zweiten im Arbeitsstättenschutzgesetz:
unter §45 Absatz 5 und 6 wird die maximale Arbeitsplatzkonzentration er sogenannte MAK Wert festgelegt. Dieser Grenzwert wurde festgelegt mit einem Tagesmittelwert von 0,5% CO2 Konzentration in der Luft. Der Spitzenwert darf 1,5% CO2 nicht überschreiten.
Zum dritten die HygieneLL (Hygieneleitlinie) Schankanlagen 02.2016:
Diese befasst sich im Absatz 2.3 "Druckgase zur Verwendung in Getränkeschankanlagen" eigentlich mit den Reinheitskriterien für Schankgase. Es wird jedoch explizit darauf hingewiesen, dass bei unkontrolliertem Austritt rasche Ohnmacht und Erstickungstod eintritt und daher Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer zu setzen sind.
Am besten lassen sich der Ablauf und die Richtlinien mit den Regelungen für Brandmeldeanlagen vergleichen, da diese auch unter §12 AStV bzw. §13 AStV fallen.
Möglichkeiten um die Gesetze einzuhalten und Leben zu schützen:
Es gibt zwei Möglichkeiten die Räume vor der Gefahr zu schützen. Die erste und häufigste Lösung ist die Installation einer CO2 Gaswarnanlage. Diese überwacht mittels Sensor alle Gefahrenbereiche und gibt einen Alarm an allen Zugangstüren zu den Gefahrenbereichen. Hier ist jedoch zu beachten, dass sie eine Firma beauftragen, die auf die Installation und Wartung solcher Geräte geschult ist. Bei uns sind Sie hier genau richtig. Wir haben alle vom Hersteller vorgegebenen Fortbildungen für sie gemacht um Ihnen beste Sicherheit zu gewährleisten. Die zweite Lösung ist wesentlich Aufwändiger und daher auch empfindlich teurer. Es ist die permanente Luftabsaugung und Frischluftzufuhr. Diese Variante kann nur durch einen Lüftungsbauer installiert werden und ist nicht in allen Räumen möglich. In Getränkekühlhäusern z.B. ist diese Variante nicht möglich. Dort muss immer ein Gaswarngerät installiert sein.
Für Architekten und Planungsbüros
Bereits bei der Planung von Um- und Neubauten müssen Risikoanalysen für Schankgase erstellt werden. Gerne stehen wir Ihnen beim Erstellen dieser Berechnungen mit Rat und Tat zur Seite. Sie übermitteln uns den Plan und wir erstellen Ihnen eine Expertise, welche Sie den Unterlagen für die Betriebsstättengenehmigung beilegen können.
Preisunterschiede
Es gilt natürlich auch hier, die Angebote genau miteinander zu vergleichen und den Grund für die teilweise eklatanten Preisunterschiede herauszufinden. Einige Anbieter von CO2 Gaswarnsystemen sind reine Händler und können somit auch keine Zertifizierung für die Geräte zur ordnungsgemäßen Installation und Abnahme vorweisen oder haben gar keine Techniker zur Installation von CO2 Warnern zur Verfügung. Ein weiteres Problem ist, dass bei reinen Handelsbetrieben die Gegebenheiten vor Ort meist nicht richtig oder gar nicht analysiert werden (können) und sich nach dem Versand der Anlage keiner mehr um die Anlage kümmert, da es nur um den Verkauf geht.
In unserem Angebotspreis sind die vorangehende CO2 Risikoanalyse, die Montage, die Prüfung und die Mitarbeiterunterweisung in Ihrem Betrieb mit inbegriffen. Wir bieten auch die jährliche Prüfung der Anlagen an, und melden uns automatisch bei Ihnen, um einen Termin für die wiederkehrende Prüfung zu vereinbaren.
Fragen sie daher bitte immer bei Ihrem Anbieter nach, ob dieser auch befugt und zertifiziert ist, solche Anlagen zu vertreiben bzw. zu montieren und abzunehmen. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, holen sie sich weitere Angebote von Firmen ein, die diese Dokumente vorlegen können.
Mit uns sind Sie hier voll und ganz auf der sicheren Seite, da jeder Techniker die Herstellerzertifizierungen vorweisen kann. Weiters ist Marcel Peer als TÜV zertifizierter Sachkundiger für Getränkeschankanlagen auch von dieser Stelle dazu Befugt, solche Anlagen zu vertreiben, einzubauen und abzunehmen.
Die Kosten
Diese Frage ist gleich schwer zu beantwortet wie jene was ein Auto kostet. Die Preise für eine Ein-Raum-Überwachungen welche durch einen zertifizierten Fachbetrieb installiert werden, beginnen bei ca. € 800,- (inkl. Montage, Abnahme und Unterweisung). Es kommt hierbei jedoch auf einige wichtige Faktoren an. Wie etwa die Anzahl der zu überwachenden Räume, die Anzahl der Zugangstüren, sind Steckdosen vorhanden oder ob weitere Geräte (z.B. bei Aufzug- oder Lüftungsanlagen) gesteuert werden müssen.
Daher ist es für Sie am besten, wenn sie uns anrufen oder eine Mail schreiben, dann können wir Ihnen nach einer Besichtigung durch einen geschulten Techniker ein unverbindliches und professionelles Angebot erstellen.